Tierzukauf in der Schafhaltung

Viele schafhaltenden Betriebe sind bereits in der biologischen Produktion tätig.
Unklarheiten beim Tierzukauf sorgen hierbei jedoch oft für eine gewisse Unsicherheit bei den Betriebsführern.
Grundsätzlich sollte man bei jedem Zukauf darauf achten, Bio-Tiere zu kaufen. Nachfolgende Ausnahmen von Tieren aus der biologischen Landwirtschaft sind möglich: Lämmer für die Mast müssen biologischer Herkunft sein Zuchtlämmer können konventioneller Herkunft sein, wenn Tiere aus biologischer Landwirtschaft nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sind.
Diese dürfen dann bis zu einem Alter von max. 60 Tagen zugekauft werden.
Weibliche Tiere, die noch nicht abgelammt haben, dürfen jährlich zu 20% des Bestandes an ausgewachsenen weibl.
Tieren zugekauft werden. Bei Bestandesausweitung oder Rassenumstellung kann dieser Prozentsatz nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auf 40% angehoben werden (Berechnungs grundlage ist der geplante Endbestand an ausgewachsenen Tieren) Bei gefährdeten Nutztierrassen kann durch die Kontrollstelle ein Zukauf konventioneller Muttertiere genehmigt werden.
Widder oder Böcke dürfen ohne Einschränkung konventioneller Herkunft sein, wenn Bio-Tiere nicht erhältlich sind.
Jene Betriebe, die in die biologische Landwirtschaft neu einsteigen, eine Bestandesausweitung vornehmen und dadurch ein Tierzukauf notwendig sein wird, sollen diesen noch vor Abschluss des Kontrollvertrages erledigen.
In diesem Fall können alle Tiere in die Umstellung mit aufgenommen werden. Nach Abschluss des Kontrollvertrages gelten bereits die Tierzukaufsregelungen für den Biolandbau.

Ing. Rudlstorfer Stefan
Referat Biolandbau, Landwirtschaftskammer OÖ
Telefon: 050/6902-1449