Für KW 21 sind 23 Stk. Bio-Lämmer eingeteilt:

  Schlachtbetrieb HARTL

  • Personengem.Wimmer  4 Stk.
  • Autengruber                7 Stk.
  • Mandl                          6 Stk.
  • Kudler                         6 Stk.

 

Alle Programmteilnehmer werden daran erinnert, die Tierverkehrsscheine sorgfältig auszufüllen: das sind insbesonders die Rubriken Geburtsdatum  und die Bezeichnung "Bio" (für jedes Tier/ Zeile) oder allfällige Wartezeiten unter "Nähere Angaben". Ebenso die genaue Kennzahl der Kontrollstelle (z.B AT-BIO-301 für ABG, oder AT-BIO-402 für Lacon).

In Fleischklasse P klassifizierte Lämmer können nicht an unsere Kunden weitergegeben werden und müssen nach Bezahlung der Schlachtkosten zurückgenommen werden.

Zulässiges Höchstgewicht der Karkasse: 24 kg

Aktualisiert (Donnerstag, den 16. Mai 2013 um 07:19 Uhr)

 

Der Landesverband für Schafzucht und Schafhaltung OÖ, als Mitglied der Österreichischen Schaf- und Ziegenbörse reg. Gen. m. b. H.,  bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit Biolämmer gebündelt zu vermarkten. Das Projekt stellt ein Partnerschaft zwischen der Österreichischen Schaf- und Ziegenbörse reg. Gen. m. b. H. (Börse), sowie dem Lebensmittelkonzern REWE dar.
Die Abwicklung und Abrechnung erfolgt über den Landesverband nach den unten angeführten Richtlinien.


Ablauf und Organisation der Vermarktung:

  • Rechtzeitige Anmeldung beim Landesverband mit LFBIS–Nummer und Stückzahl, zwei Wochen vor gewünschtem Schlachttermin
  • Bekanntgabe des Schlachttermins  und –ort durch den Landesverband
  • Anlieferung der Schlachttiere an den Schlachtbetrieb durch den Landwirt
  • Schlachtung, Beschau und Klassifizierung erfolgt am Schlachtbetrieb
  • Abholung und Auslieferung in die einzelnen Märkte
  • Abrechnung und Bezahlung nach Totgewicht incl. Innereien erfolgt über den Landesverband (monatliche Abrechnung)


Anforderungen an die Schlachtlämmer:

-Alter

bis max. 6 Monate

-Schlachtgewicht:

weiblich:  40-42 kg
  männlich: 44-48 kg

-Fleischklasse: E, U, R

 

-Fettklasse

1-3


Anlieferung zur Schlachtstätte:
Die Lieferung der Lebendtiere zum Schlachtbetrieb erfolgt durch den Landwirt. Der Transporteur hat als notwendiges Begleitdokument einen ausgefüllten Viehverkehrsschein („BIO“ – Vermerk)mitzuführen und am Schlachtbetrieb abzugeben.


Schlachtstätten:
Hartl Martin KG, 4112 Rottenegg, Am Steinberg 1
Prillinger Reinhard, 4652 Steinerkirchen/Traun, Hauptstr. 26


Aufgaben des Landwirts:

  • Kontrollierter Biobetrieb (ABG, LACON, SLK, BIOS, ...) mit gültigem Bio-Zertifikat
  • Mitgliedschaft beim Landesverband für Schafzucht und Schafhaltung OÖ
  • Lebendanlieferung an den Schlachtbetrieb zur vereinbarten Zeit

 
Informationen und Ansprechpartner:
Volker Krennmair
Landesverband für Schafzucht u. –haltung OÖ
Auf der Gugl 3, 4021 Linz
Tel.: 0732/6902-1313
Handy: 0676/7787127
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