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  • Werde Teil des Teams

    Mitarbeiter/in gesucht

    • 20 – 25 Wochenstunden | Dienstort: Linz
      Das Mindestgehalt beträgt € 3.000 brutto/Monat auf Basis 40 Wochenstunden.

      • Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Mahnwesen, UVA
         
      • Selbstständige Abwicklung der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
         
      • Unterstützung bei der Bilanzerstellung
         
      • Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatungskanzlei, Wirtschaftsprüfung
         
      • Antragstellung und Kostennachweise im Förderbereich, sowie Schnittstelle mit den zuständigen Stellen

      • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung auf Maturaniveau
         
      • Berufspraxis in der Buchhaltung von Vorteil 
         
      • BMD – NTCS Kenntnisse von Vorteil 
         
      • Selbständige, strukturierte und genaue Arbeitsweise

      • Eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungspotential
         
      • Eigenverantwortliches Arbeiten im Team mit Möglichkeit zum Netzwerken
         
      • Flexible Zeiteinteilung mit Gleitzeit
         
      • Sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln/ Parkmöglichkeit vor Ort
         
      • Diverse Benefits wie Essenszuschuss und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Bessere Seuchenversicherung für Schafe und Ziegen


    • Wie hoch ist die Entschädigung?

      Die Entschädigung (in Euro) für durch Seuchen verendete oder notgetötete Tiere hängt von deren Alter und bei Zuchttieren (optional mit Variante Zucht) von deren Herdebuchklasse ab:

      Lebensmonat Basis Variante Zucht Lebensmonat Basis Variante Zucht
      1. x x 41. 86.- 172.-
      2. x x 42. 84.- 168.-
      3. 56.- x 43. 82.- 164.-
      4. 72.- x 44. 80.- 160.-
      5. 84.- x 45. 78.- 156.-
      6. 88.- x 46. 76.- 152.-
      7. 88.- x 47. 74.- 148.-
      8. 88.- x 48. 72.- 144.-
      9. 88.- x 49. 69.- 138.-
      10. 88.- 176.- 50. 66.- 132.-
      11. 88.- 176.- 51. 63.- 126.-
      12. 88.- 176.- 52. 60.- 120.-
      13. 90.- 180.- 53. 57.- 114.-
      14. 92.- 184.- 54. 54.- 108.-
      15. 94.- 188.- 55. 51.- 102.-
      16. - 35. 96.- 192.- 56. 48.- 96.-
      36. 96.- 192.- 57. 45.- 90.-
      37. 94.- 188.- 58. 42.- 84.-
      38. 92.- 184.- 59. 39.- 78.-
      39. 90.- 180.- 60. 36.- 72.-
      40. 88.- 176.- ab 61. 32.- 64.-
    • Das Tierseuchengeschehen in Europa ist unberechenbar. Noch nie war die Gefahr von Ausbrüchen einer Tierseuche so groß wie jetzt. Um bestehende Deckungslücken zu schließen, hat die Österreichische Hagelversicherung ihr Angebot für Schafe und Ziegen umfassend erweitert.
       

      Was ist neu?

      Bislang leistet die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen bei behördlicher Sperre des Betriebes bzw. wenn der Betrieb in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt – sowohl bei Sperre mit als auch ohne Keulung.

      • Mit dem neuen Zusatzbaustein „Seuchenverendung“ erhalten Sie nun eine Entschädigung, wenn Ihre Tiere aufgrund einer versicherten Tierseuche verenden oder notgetötet werden müssen – selbst wenn Ihr Betrieb nicht behördlich gesperrt wurde oder sich nicht in einer Schutz- oder Überwachungszone befindet.
      • Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tierseuche der AHL-Kategorie C, D oder E (z. B. Blauzungenkrankheit, Milzbrand oder Paratuberkulose bei Wiederkäuern) handelt, und Sie keine Entschädigung aus Tierseuchenfonds oder öffentlichen Mitteln (Bund, Land oder Gemeinde) für den Tierwert erhalten.

      Welche Tiere sind versicherbar?

      • Alle männlichen und weiblichen Schafe und Ziegen ab dem 3. Lebensmonat (Basis).
      • Variante Zucht (optional): Zusätzlich können alle männlichen und weiblichen Zuchttiere ab dem 10. Lebensmonat mit Herdebuchklasse A, B oder C mit der doppelten Entschädigungshöhe versichert werden.
         

      Voraussetzungen

      • Der Zusatzbaustein kann im Anschluss an die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen beantragt werden.
      • Alle Tiere müssen im SZ-Online (Datenbank des ÖBSZ) gemeldet sein. 
         

      Wann beginnt die Haftung?

      • bei Neuantrag: 60. Tag um 00:00 Uhr nach Einlangen des Antrags beim Versicherer
      • für Einzeltier: frühestens am 60. Tag um 00:00 Uhr nach der Erfassung im SZ-Online (Meldedatum entscheidend)
      • bei Tier-Zukauf aus nicht versicherten Betrieben: wie bei Neuantrag
      • bei Tier-Zukauf aus versicherten Betrieben:
        › Gleicher Deckungsumfang: sofort
        › Höherversicherung: wie bei Neuantrag 
         

      Was ist im Schadensfall zu tun?

      Beim ersten Schadensfall wird eine tierärztliche Bestätigung der klinischen Symptome des verendeten Tieres UND ein Untersuchungsergebnis (Laborbefund) eines für die Tierseuche diagnostisch geeignetem Nachweisverfahren benötigt.
      Die Haftungsdauer ab dem ersten Schadensfall beträgt 60 Tage. In diesen 60 Tage werden alle verendeten und notgetöteten Tiere aufgrund der versicherten Tierseuche ersetzt. Jedes verendete oder notgetötete Tier ist dem Versicherer zu melden.

      Welche Vorteile genießen Sie?

      • Schutz vor den finanziellen Folgen bei Verendungen aufgrund von Seuchen
      • Entschädigungshöhe ist bereits beim Abschluss bekannt
      • Individuell wählbare, jährlich anpassbare Entschädigungshöhe
      • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen
      • Rasche Schadensabwicklung
      • 55 % Prämienförderung durch Bund und Land
  • Bluetooth-Lesegerät für Ohrmarken

    direkt in die sz-Online App einlesen

    Ab sofort können elektronische Ohrmarken direkt in die sz-Online App eingelesen werden! Mit einem Bluetooth-Lesegerät lassen sich Tierdaten schnell und unkompliziert erfassen – direkt im Stall, auf der Weide oder beim Transport. So werden Tierbewegungen, Geburtenmeldungen und Bestandsänderungen in Echtzeit digital dokumentiert, was nicht nur Zeit spart, sondern auch die Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erheblich verbessert.

    So funktioniert es:

    • SZ-Online App im Playstore oder Apple Store aktualisieren
    • Bluetooth-Lesegerät mit der App verbinden
    • Elektronische Ohrmarken scannen und automatisch in die App übertragen
    • Tierdaten bequem und fehlerfrei verwalten – jederzeit und überall!

    Einfach erklärt – Videoanleitungen für die Anwendung

    Erklärvideos Lesegerät & sz-Online App

    Weiter Details, technische Voraussetzungen und Bezugsquellen

     

Neue Broschüren online

  • Ist euer Betrieb schon online?

  • Ein Service an unsere Direktvermarkter

    Auf der Konsumentsseite www.schazie.land haben wir eine Bundeslandübergreifende Direktvermarkterkarte mit zahlreichen Suchfunktionen und Filter integriert. 

    Damit auch euer Betrieb gelistet wird, bitten wir das Formular ausgefüllt zu retournieren. 

Alle Videos anzeigen

  • Um unseren Konsumenten die schönsten Seiten der Schaf- und Ziegenhaltung mitsamt allen erzeugten Produkten zu präsentieren, wurde österreichweit die Seite www.schazie.land als Ergänzung zu den jeweiligen Verbandsseiten publiziert. 

    Der gemeinsame Auftritt ist nicht nur aus marketingtechnischen Gründen von Vorteil, auch vereinfacht es den einzelnen Verbänden die Öffentlichkeitsarbeiten rund um die Vielfalt an heimisch, regionalen Produkten von Schafe und Ziegen. 

    Auch die länderübergreifende Direktvermarkterkarte auf der Konsumentseite bringt zahlreiche Vorteile.

    Wir bitten unsere Betriebe und Direktvermakter www.schazie.land in sämtlichen Werbemaßnahmen zu publizieren um einerseits die Popularität der Seite zu erhöhen, andererseits dient die Verbandsseite, wie der Name schon sagt, Verbandsangelegenheiten. 

    Vielen Dank für eure Mithilfe.