Kurs Sachkunde Schlachten
Von Personen, die Nutztiere betäuben und schlachten, wird aufgrund der europäischen Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung (EU-VO Nr. 1099/2009) ein Sachkundenachweis verlangt. Jene Direktvermarkter, die Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen oder Einhufer schlachten, müssen sachkundig sein, egal ob sie einen eigenen zugelassenen Schlachtraum besitzen oder in einem zugelassenen Schlachtraum eingemietet sind.
Sachkundig, muss jene Person sein, welche die Tätigkeit ausführt.
Personen, die Nutztiere schlachten bzw. in Zukunft schlachten möchten und keine entsprechende Ausbildung haben, d.h. nicht sachkundig sind, müssen einen entsprechenden Kurs mit Theorie, Prüfung und Praxis absolvieren, um einen Sachkundenachweis bei der Bezirkshauptmannschaft beantragen zu können.
Sachkundig kann man auch durch die schulische Ausbildung sein.
Betroffene Betriebe, die einen Kurs für die Erlangung eines Sachkundenachweises für die Schlachtung benötigen, sollen sich im Referat Direktvermarktung unter maria.ritzberger@lk-ooe.at melden. Kontaktdaten zum Betrieb (Name, Adresse, Telefonnummer, BWE) und Tierart, für welche die Ausbildung benötigt wird, angeben.
Ab Ende September 2022 ist wieder ein Kursblock geplant.01.08.2022Zurück